Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Petzold- Reinigungssysteme - Stand 3/2021
§ 1 Allgemeines
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Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich noch einmal darauf berufen. Abweichende Bedingungen des Kunden. die wir nicht ausdrücklich schrittlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
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Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet.
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Jede Auftragsannahme sowie Vertragsänderungen, Zusicherungen und ergänzende Vereinbarungen (auch über die Abbedingung der Schriftform bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündlich getroffene Vereinbarungen erhalten durch unsere schriftliche Bestätigung Rechtswirksamkeit. Ist eine schriftliche Bestätigung nicht erfolgt, so kommt ein Vertrag zu den vorliegenden Bedingungen gleichwohl mit Auslieferung der Ware an den Kunden zustande.
§ 2 Lieferungen
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Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beziehen sich die vereinbarten Preise auf Lieferungen ab Werk ohne Verpackung.
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Lieferfristen und Liefertermine gelten stets nur annähernd, es sei denn, daß eine feste Frist oder ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Soweit technische Fragen vor Ausführung des Auftrages zu klären sind, verschiebt sich auch im Falle fester Fristen bzw. Termine die Frist bzw. der Termin für die Erbringung unserer Leistung in dem Maß, in dem der Kunde nicht unverzüglich auf klärungsbedürftige Fragen unsererseits reagiert hat.
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Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
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Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse, deren Eintritt wir nicht zu vertreten haben, deren Fortdauer wir nicht oder nur mit unzumutbaren Anforderungen beeinflussen können und weiche die Er‐ bringung unserer Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Hilfsmittel auf den normalerweise hierfür gewählten Verkehrswegen, Energieversorgungsschwerigkeiten, Arbeitskampfmaßnahmen sowie das Ausbleiben oder die Verspätung der uns von unseren Vorlieferanten und Unterauftragnehmern geschuldeten Leistungen, verlängern die Fasten für die von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen in angemessenem Umfang. Wir werden den Kunden über den Eintritt dieser Umstände, Ober ihre voraussichtliche Dauer und den absehbaren Umfang ihrer Auswirkungen unverzüglich benachrichtigen. Dauert eine derartige Behinderung unserer Leistungen länger als 3 Monate oder ist festzustellen, daß eine derartige Behinderung länger als 3 Monate dauern wird, so haben beide Seiten das Recht, vom Vortrag zurückzutreten, ohne hierdurch zu Schadensersatzleistungen oder sonstigen Kompensationen gegenüber dem Kunden verpflichtet zu werden. Vertragliche oder gesetzliche Rücktritts‐ oder Kündigungsrechte des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt. In jedem Fall eines Lieferverzugs ist uns durch den Kunden eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.
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Die Gefahr geht gern. den vereinbarten Lieferbedingungen auf den Kunden über, Falls der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über Wir haften ebenfalls nicht für Verschlechterung und Untergang der Ware, falls es hierzu nach einer von uns nicht verschuldeten Transportverzögerung kommt. In diesem Fall sowie M Lagerfristüberschreitungen sind wir zur Berechnung eines Lagergeldes nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden berechtigt. Gleiches gilt wenn die Versendung auf Anweisung des Kunden zurückgestellt wird. Im übrigen sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist und deren fruchtlosem Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 28 % des Netto‐Kaufpreises pauschaliert, bei Nachweis auch darüber hinausgehend zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten. dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Ist ein Lieferzeitpunkt von mehr als 4 Monaten nach Zustandekommen des Vertrages vereinbart oder erfolgt die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenen Gründen mehr als 4 Monate flach Wirksamwerden des Vertrages, so sind wir berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, die sich insbesondere aus Tarifverträgen oder Materialpreiserhöhungen ergeben, anzupassen. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, erst mehr als 6 Monate nach Zustandekommen des Vertrages, so können wir eine zwischenzeitlich etwa erfolgte Erhöhung unserer Listenpreise für den betreffenden Kaufgegenstand im prozentualen Verhältnis weitergeben. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, sich vom Vertrag zu lösen, wenn de( von uns beanspruchte Mehrpreis den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 % übersteigt.
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Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen ‐ soweit wir nicht den Transport als eigene Verpflichtung übernommen haben ‐ nur auf schriftliche Anweisung des Bestellers und gegen gesonderte Berechnung, Im Falle einer von uns nicht zu vertretenden verspäteten Annahme sind wir berechtigt, Einlagerung und Versicherung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
§ 3 Preisstellung und Zahlung
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Die vereinbarten Preise gelten ‐soweit nicht anders lautend bestätigt ‐ ab Werk ohne Verpackung. Soweit wir gegenüber Kunden, die Kaufmann im Sinne des Gesetzes sind, ein Angebot bzw, eine Auftragsbestätigung abgeben, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in den jeweils genannten Preisen nicht eingeschlossen.
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Alle Zahlungen sind gemäß getroffener Vereinbarung fällig. Soweit die Fälligkeit kalendarisch bestimmt ist, kommt der Besteller auch ohne Mahnung am Tage danach in Verzug.
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Für Mindermengen und Eilversand berechnen wir Zuschläge, Versand‐ und Verpackungskosten sind, wenn nicht ausdrücklich betont, in den Preisen nicht inbegriffen.
§ 4 Rechte Dritter
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Wird der Kunde bzw. werden dessen Abnehmer wegen Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen, Patenten oder ähnlichen Rechten in Anspruch genommen und ist diese behauptete Rechtsverletzung uns zuzurechnen, so sind wir unverzüglich zu benachrichtigen. Das weitere Vorgehen ist mit uns abzustimmen die Führung evtl. Rechtsstreitigkeiten ist auf unser Verlangen hin uns zu überlassen. Der Kunde bzw. sein Abnehmer hat uns nach besten Möglichkeiten im Rahmen der Rechtsverteidigung zu unterstützen. Ersatzansprüche aus derartigen Sachverhalten sind auf die Höhe des Kaufpreises der betroffenen Ware begrenzt.
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Die vorstehenden Bestimmungen dieses § 4 gelten nur für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Es ist Sache des Kunden, bei Weiterverkauf in das Ausland zu prüfen ob dort etwa bestehende Schutzrechte Dritter verletzt werden.
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Soweit der von uns an den Kunden zu leistende Vertragsgegenstand, sei es ein einzelnes Produkt, sei es eine Produktmehrheit oder eine komplette Systemlösung, insgesamt oder in Teilen schutzfähig im Sinne der in Betracht kommenden Gesetze (z.B. PatentG, UrheberrechtsG, GebrauchsmusterG, GeschmacksmusterG) ist, übertragen wir mit dem Vertragsgegenstand das auf den jeweiligen vertraglichen Umfang beschränkte Recht, ihn vertragsgemäß zu nutzen, zu verwerten oder im Rahmen des üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern. Weitergehende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer individualvertraglichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern
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Schließt der Kunde das Rechtsgeschäft zu einem Zweck ab, der weder seinen gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), so findet nachstehende Regelung zur Gewährleistung (§ 6) und Haftung (§ 7) keine Anwendung.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Verkauf gebrauchter Geräte, Teile und Leistungen hierfür ein Jahr, im übrigen zwei Jahre, jeweils beginnend mit der Übergabe bzw. Tag der Leistung.
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Das Recht des Verbrauchers bei Vorliegen von Sachmängeln nach §§ 437 Ziffer 3, 440 BGB Schadensersatz zu verlangen, ist jedoch nach Maßgabe des § 7 beschränkt.
§ 6 Rechte bei Mängeln
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Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Eintreffen bei dem Kunden sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen nach Eingang der Ware, bezie‐ hungsweise wenn ein Mangel bei der unverzüglichen sorgfältigen Untersuchung, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht erkennbar war, nach Entdeckung des Mangels schriftlich bei uns eingegangen ist.
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Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung feh‐ lerhafter oder nachlässiger Behandlung oder auf natürlicher Abnutzung beruhen. Baut der Besteller eigene oder fremde Teile in unsere Erzeugnisse ein, stellt uns dieser in vollem Umfang von der Produkthaftung frei. Repariert der Besteller oder baut er Teile in unsere Erzeugnisse in Eigenregie ein, ohne ausdrücklich dafür autorisiert zu sein, übernehmen wir weder Garantie noch Gewährleistung auf Teile und Funktionalität. Bei Verkauf gebrauchter Geräte und Teile leisten wir keine Gewähr für etwaige Sachmängel.
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Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkauf neuer Geräte, Teile und Leistungen hierfür ein Jahr, beginnend jeweils mit der Übergabe bzw. Tag der Beendigung der Leistung.
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Bei Mängeln oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl verlangen, daß das mangelhafte Produkt zur Umarbeitung oder zum Austausch mit anschließen der Rücksendung ‐ für uns kostenpflichtig ‐ an uns geschickt wird oder der Kunde das mangelhafte Produkt bereithält und die Umarbeitung oder der Austausch dort durch uns oder eine von uns beauftragte Person vorgenommen wird. Hierauf hat der Kunde einen Anspruch, wenn ihm die Übersendung des schadhaften Produkts an uns nicht zuzumuten ist. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insbeson‐ dere Transport‐, Wege‐, Arbeits‐ und Materialkosten) werden von uns getragen. Dies gilt nicht für erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Kaufgegenstand nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung des Empfängers verbracht worden ist, es sei darin, das Verbringen entsprach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache.
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Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage oder führen wir die notwendigen Tätigkeiten auch nach wiederholter Fristsetzung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht durch, oder schlägt in sonstiger Weise Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
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Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, daß, unabhängig davon, ob er das von uns gelieferte Produkt selbst verwendet oder weiter veräußert, allgemein gültige bzw. bekannte Sicherheitsvorschriften und Vorkehrungen bzw. Maßnahmen etc. beachtet werden, Soweit in diesem Zusammenhang Unklarheiten bestehen bzw, der Eindruck anstehen kann, daß von uns gegebene Hinweis auf Sicherheitsvorkehrungen unzutreffend oder unvollständig sind, hat der Kunde uns schriftlich hierauf hinzuweisen und dann, wenn eine Gefahr bzw, ein Schaden nicht ausgeschlossen werden kann, unsere weiteren Informationen abzuwarten.
§ 7 Gesamthaftung
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Schadensersatzansprüche des Bestellers ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ bestehen nur,
a) wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist oder
b) wenn wir hinsichtlich der Kaufsache eine Eigenschaft zugesichert oder eine Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer garantiert haben oder
c) ein Schaden aus der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder
d) soweit es sich um versicherbare Schäden handelt und uns der Abschluss einer Versicherung möglich und zumutbar gewesen ist oder
e) ein Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
2. Haften wir gemäß Ziffer 1 a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne daß grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Höhe der Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt dessen Entstehung wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischer‐ weise rechnen mußten.
3. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden den Bestellers.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für Handlungen wie auch für persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Beauftragter.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht soweit wir nach dem Produkthaftungssatz haften.
6. Rückrufaktionen sind ‐ soweit nicht wegen besonderer Dringlichkeit Gefahr im Verzug besteht ‐ mit uns abzustimmen. Mängel sind uns auch dann mitzuteilen, wenn der Kunde nicht mit Ansprüchen konfrontiert wird bzw, nicht beabsichtigt, uns gegenüber Regressansprüche geltend zu machen. Unterbleibt eine solche Benachrichtigung, so verliert der Kunde das Recht, sich im Rahmen späterer Verträge und deren Abwicklung auf den entsprechenden Mangel zu berufen.
7. Die Abtretung von Schadensersatz‐ und Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist unzulässig.
§ 8 Eigentumsvorbehalte
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Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo‐Forderungen) die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Laden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt:
a) Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller vorbezeichneten Forderungen in unserem Eigentum. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern solange er nicht in Verzug mit seinen Verpflichtungen ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter‐ zuverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Erfüllt der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig, so wird er auf unsere Aufforderung hin die Abtretung offenlegen und uns die zur Geltendmachung und Verfolgung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
b) Wird der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen verbunden, so überträgt der Kunde ‐ soweit wir nicht bereits aufgrund Gesetzes Miteigentümer entsprechend unserem Anteil an der Vorbehaltsware geworden sind ‐ schon jetzt sein Eigentum an den neu hergestellten Gegenständen auf uns und verwahrt diese für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unser Eigentum an diesen Gegenständen dient nur In Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu unserer Sicherung.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ‐ insbesondere Zahlungsverzug ‐ sind wir berechtigt die Vor‐ behaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen und die Kaufsache zu verwerten. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ‐ vorbehaltlich anders lautender ausdrücklicher Erklärungen ‐ kein Rücktritt vom Vertag. -
Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wartungs‐ und Inspektionsarbeiten hat er auf eigene Kosten zu den maßgeblichen Zeitpunkten durchzuführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haftet der Kunde für die uns entstehenden Kosten ein‐ schließlich der Kosten für den Rücktransport bzw. sonstige Rückführungskosten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die uns entstehenden Kosten.
§ 9 Montage und Reparaturen
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Anfallende Montagekosten einschließlich der Kosten für Hin‐ und Rückfahrt unserer Mitarbeiter sowie für die Beförderung der Kaufsache sowie sonstiger Gerätschaften und Werkzeugen sind vom Kunden zu tragen.
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Die Arbeitszeit einschließlich Wege‐ und Wartezeiten sind vom Kunden zu vergüten.
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Soweit bei der Montage technische oder sonstige Fragen abzuklären sind, ist der Kunde verpflichtet, eine qualifizierte Person zu benennen, die während der Montagezeit abrufbar zur Verfügung steht.
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Kostenerhöhung infolge von Wartezeiten, notwendigen Überstunden oder sonstigen Erschwernissen sind gemäß Ziff. 1 ‐ 3 dieses § 7 vom Kunden zu vergüten, soweit ihre Ursache nicht von uns zu vertreten ist.
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Der Kunde hat die vor Ort zur Montage erforderlichen Gerätschaften und Helfer bereitzustellen.
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Der Kunde ist verpflichtet, vor dem vereinbarten Montagetermin sämtliche erforderlichen Vorarbeiten und Vorleistungen für eine ordnungsgemäße Montage wie z. B. Mauerarbeiten, Vertagung von Versorgungs‐ leitungen, Überprüfung der Tragfähigkeit des Aufstellungsortes, usw. zu erbringen. Bei Unterlassung bzw. nicht rechtzeitiger Bereitstellung gehen alle Mehraufwendungen oder Mehrkosten zu Lasten des Kunden.
§ 10 Sonstiges
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Gegen uns zustehende Forderungen stehen dem Kunden Aufrechnungs‐ bzw. Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Unberührt bleiben Leistungsverweigerungsrechte nach § 320 BGB oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhende Zurückbehaltungsrechte von Kunden, die nicht Kaufmann im Sinne des Gesetzes sind.
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Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Kunden sowie sonstige Verpflichtungen ist, soweit nicht in diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig eine abweichende Vereinbarung getroffen ist, der Sitz unseres Unternehmens.
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Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt unter Ausschluß des Kollisionsrechts und des UN‐Kaufrechts ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Wir weisen darauf hin, dass wir im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes Daten über unseren Kunden und die Geschäftsbeziehung speichern und verarbeiten.
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Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit einem Kaufmann unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind ‐ unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 3 ‐ berechtigt, nach unserer Wahl die für den Sitz des Vertragspartners zuständigen Gerichte anzurufen oder, ‐ wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat ‐ unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens vor der Internationalen Handelskammer in Paris für alle im Rahmen des Vertrages entstehenden Ansprüche zu verlangen. Ort des Schiedsverfahrens ist der Sitz unseres Unternehmens; anzuwenden sind ‐ ergänzend zur Verfahrensordnung der Internationalen Handelskammer in Paris ‐ die Bestimmungen des deutschen Verfahrensrechts.
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Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch eine solche wirksame Klausel ersetzen, die ihr nach Sinn und Zweck möglichst nahe kommt.